Die Europäische Union hat sich auf ein umfassendes Gesetzespaket geeittelt, das den Zugang zu Bargeld in der EU spürbar erleichtern soll. Insbesondere in ländlichen Regionen, in denen die Dichte an Geldautomaten und Bankfilialen abnimmt, sollen Verbraucher künftig einfacher an ihr Bargeld kommen.
Das ist neu für Verbraucher
Die zentrale Neuerung betrifft die sogenannte „Cashback“-Funktion im Einzelhandel:
- Bargeld ohne Einkauf: Händler und Supermärkte sollen in Zukunft die Möglichkeit erhalten, Kunden an der Kasse bis zu 150 Euro in bar auszuzahlen, ohne dass dafür ein Einkauf notwendig ist.
- Erhöhte Transparenz: Die Einigung sieht außerdem vor, dass Verbraucher besser vor versteckten Gebühren geschützt werden. So sollen Gebühren an Geldautomaten oder Wechselkurskosten bei Kartenzahlungen künftig transparenter angezeigt werden.
- Mehr Schutz vor Betrug: Ein weiterer Pfeiler des Gesetzespakets ist die Verbesserung des Schutzes vor Online-Betrug. Zahlungsdienstleister und Online-Plattformen werden stärker in die Pflicht genommen, um Betrugsfälle zu verhindern und Kundenverluste zu minimieren.
Wie geht es weiter?
Die Unterhändler des Europäischen Parlaments und der EU-Staaten haben sich auf diese Regeln geeinigt. Damit die Vorgaben in Kraft treten können, muss die Einigung noch formell vom Parlament und dem Rat der EU-Staaten angenommen werden.
Bleiben Sie dran: Wir werden Sie informieren, sobald die neuen Regeln offiziell in Kraft treten und welche konkreten Auswirkungen sie für den lokalen Handel haben werden.



