BaFin warnt vor gefälschtem Schreiben im Zusammenhang mit der „Anexo‑App

Norderstedt, 18. August 2025 – Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt vor einem per WhatsApp verbreiteten, angeblichen Schreiben, das vermeintlich mit dem Thema eines Initial Exchange Offering (IEO) über die Handelsplattform Anexo‑Ex zu tun hat. Die Behörde betont:

„Dieses Schreiben stammt nicht von der BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht), es handelt sich um eine Fälschung.“ (BaFin)

Hintergrund der Warnung

Die Masche basiert darauf, dass über WhatsApp eine Zahlung im Zusammenhang mit einem IEO eingefordert wird. Hierbei wird fälschlich der Eindruck erweckt, es handele sich um eine offizielle Aufforderung der BaFin.

Die BaFin weist klar darauf hin: Die Betreiber der Website pc.anexocc.com, die unter Namen wie Anexo Capital Concepts, Anexo‑Ex oder Anexocc‑Ex auftreten, bieten „professionellen Kryptowährungshandel“ an – jedoch ohne eine Erlaubnis der BaFin zur Ausübung von Bank-, Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen in Deutschland.

„Die Betreiber … sind bisher am Markt unter der Bezeichnung Anexo Capital Concepts, Anexo‑Ex und Anexocc‑Ex aufgetreten. Ihnen ist keine Erlaubnis zum Betreiben Bankgeschäfte, Finanz‑ und Wertpapierdienstleistungen in Deutschland erteilt worden.“ (BaFin)

Frühere Warnung terkait ZukunftsFinanz Stiftung

Die Informationslage der BaFin basiert zusätzlich auf Warnungen, die bereits am 23. April 2025 herausgegeben wurden:

„Seit dem 23.04.2025 warnt die Finanzaufsicht BaFin … vor Anlageempfehlungen und Investitionsangeboten der ZukunftsFinanz Stiftung, vertreten durch Dr. (Doktor) Max Becker, insbesondere über ihre WhatsApp‑Gruppe.“ (BaFin)

Gesetzliche Grundlage

BaFin unterstreicht, dass Finanz- und Wertpapierdienstleistungen in Deutschland nur mit einer entsprechenden Erlaubnis derselben Behörde betrieben werden dürfen. Ihre Stellungnahme bezieht sich auf § 37 Abs. 4 des Kreditwesengesetzes (KWG):

„Wer Bankgeschäfte, Finanz‑ und Wertpapierdienstleistungen in Deutschland anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin.“ (BaFin)
„Die Information der BaFin … basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.“ (BaFin)

Verbraucherhinweis der BaFin

Zusätzlich rät die BaFin:

„BaFin warnt vor unseriösen Festgeldangeboten.“ (BaFin)

Sie verweist auch auf den Bereich „Finanzbetrug erkennen“ auf ihrer Website, in dem aktuelle Warnungen vor unerlaubt tätigen Unternehmen zusammengetragen werden – inklusive Hinweise, wie man sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen kann. (BaFin)


Redaktioneller Überblick

  1. Werwarung veröffentlich: Die BaFin warnt schon seit dem Frühjahr 2025 vor der ZukunftsFinanz Stiftung und deren Vermittlung via WhatsApp-Gruppe (Dr. Max Becker). Diese Warnung wurde am 23. April 2025 veröffentlicht. (BaFin)
  2. Gefälschtes BaFin‑Schreiben: Am 16. Juni 2025 erschien die Warnmeldung zur Anexo‑App, in der ein angebliches Schreiben über ein IEO verbreitet wird – ein eindeutiger Versuch, Vertrauen durch vermeintliche BaFin‑Kommunikation zu erschleichen. (BaFin)
  3. Kein rechtlicher Schutz ohne Zulassung: Die Betreiber der Plattform sind nicht zugelassen, weshalb jegliche Forderungen oder Angebote Ihrerseits nicht rechtmäßig sind. (BaFin)
  4. Aufklärung & Prävention: BaFin weist Nutzer auf ihren Informationsbereich Finanzbetrug erkennen hin und betont – Bildung und Vorsicht sind die besten Mittel gegen Finanzbetrug. (BaFin)

Quellenübersicht

  • Warnmeldung auf Deutsch vom 16. Juni 2025 (BaFin)
  • Englische Version derselben Meldung (BaFin)

Wenn du möchtest, kann ich zusätzlich Hinweise zur Formulierung als formelles Pressekommuniqué oder zur Verbreitung über Medienkanäle ergänzen – sag einfach Bescheid!

karten terminal newsletter

Zukunft des Bezahlens entdecken

Future Payments – das Innovationsportal für modernes Bezahlen.
Trends, Technologien und Lösungen für den Handel von morgen – bleiben Sie immer einen Schritt voraus.