Ein Betreiber eines Restaurants in Esslingen hat eine neue Bezahlregel eingeführt, um den Service zu beschleunigen: Größere Gruppen sollen zukünftig nach dem Prinzip „alla romana“ zahlen. Dabei wird die Gesamtrechnung gleichmäßig unter allen Personen aufgeteilt.
Die ungewöhnliche Maßnahme reagiert auf die zunehmende Zeit, die Kellner mit dem separaten Kassieren einzelner Bestellungen verbringen. Marrazzo erklärt, dass die geteilte Rechnung wertvolle Zeit kostet, die anderswo im Service fehlt. Er weist seine Gäste daher bereits am Eingang und auf den Speisekarten auf die neue Regelung hin.
Aus rechtlicher Sicht ist die Regelung jedoch nicht bindend. Wie die Verbraucherzentrale klarstellt, schließt jeder Gast beim Bestellen einen eigenen Vertrag mit dem Wirt ab und ist daher auch nur dazu verpflichtet, das zu bezahlen, was er oder sie konsumiert hat. Eine pauschale Ablehnung der Einzelbezahlung ist demnach nicht zulässig.
Trotz der rechtlichen Grauzone zeigt sich der Gastronom zufrieden mit der Akzeptanz seiner Gäste. Die meisten Gruppen seien einverstanden mit dem Vorgehen, das in Südeuropa ohnehin weit verbreitet ist. Verbraucherschützer empfehlen, das Problem proaktiv zu lösen, indem Gäste schon bei der Bestellung klar kommunizieren, ob sie zusammen oder getrennt zahlen möchten, um Missverständnisse zu vermeiden.
Quelle: https://www.hna.de/verbraucher/gastronom-fuehrt-neue-bezahlregel-ein-gaeste-sollen-alla-romana-zahlen-expertin-erklaert-rechtslage-zr-93924232.html


