Der Kunde unterschreibt den Zahlbeleg und willigt damit in den Einzug des Betrages per Lastschrift ein. Es besteht keine Gewähr gegen Zahlungsausfall, deswegen sollte das Verfahren nicht für große Beträge verwendet werden.
Neben den offiziellen nationalen Zahlungsverfahren der deutschen Kreditwirtschaft haben sich im Handel individuelle Lastschriftverfahren wie Elektronisches Lastschriftverfahren (ELV) etabliert.
Aus dem Magnetstreifen der Karte werden lediglich die Kontonummer und die Bankleitzahl des Kunden ermittelt. Es wird ein Lastschriftbeleg generiert. Mit der Unterschrift gibt der Kunde dem Händler eine einmalige Einzugsermächtigung, den Betrag von seinem Konto einzuziehen. Die Lastschrift kann jederzeit mangels Deckung oder wegen Widerspruch des Kunden zurückgegeben werden. Danach wird zumeist die Adresse des Kunden bei den Instituten angefragt, um ein Mahnwesen bzw. Inkassoverfahren einzuleiten. Dabei ist zu beachten, dass die Adressen bei einem Missbrauch durch Dritte zum Schutz der Karteninhaber nicht herausgegeben werden dürfen.
Elektronisches Lastschriftverfahren (ELV)
- alle Debitkarten mit Magnetstreifen können ELV nutzen
- Authentifizierung des Kunden durch Unterschrift
- Keine Sicherheitsprüfungen, ggf. händlereigene Sperrdatei, Scoringverfahren etc.
- Rücklastschrift jederzeit möglich. Bis zu 8 Wochen, nach der Zahlung
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