Bargeldlos – aber wie? Der Kunde entscheidet – oder auch nicht
Die EU hat durchgesetzt: Der bargeldlos zahlende Kunde entscheidet selbst, mit welchem Verfahren er sein Geld transferieren möchte. Zur Auswahl stehen die klassische Abbuchung oder Verfahren über Kreditkartengeber. Jedoch haben viele Händler eigene Präferenzen – teils aufgrund langjähriger Geschäftsbeziehungen, teils aufgrund der durch sie zu tragenden Geldtransferkosten.
So hat nun der Bundesverband der Electronic-Cash-Netzbetreiber ein eigenes Verfahren entwickelt, um einerseits den EU-Auflagen gerecht zu werden, andererseits die Händler-Präferenz zu befördern. Dieses BECN-Verfahren bietet zwar die Wahl der Bezahlverfahrens – jedoch muss der Kunde dieses persönlich auswählen und eingeben, bevor er seinen PayCard in das Gerät steckt. Da wird es in vielen Fällen bei der vom Händler vorgegebenen Auswahl bleiben.
Von Bedeutung mag das derzeit noch nicht sein, denn für den Kunden ist der Zahlvorgang bis auf Weiteres kostenneutral. Allerdings ist davon auszugehen, dass insbesondere die Branchenriesen künftig mit besonderen Rabattangeboten für Kunden ihre Marktanteile sichern könnten. Spätetens dann sollte der Kunde genau wissen, welche Kreditkarte er nimmt – und wie er das Zahlgerät rechtzeitig darauf einstellt.
Bargeldlos – aber wie? Der Kunde entscheidet – oder auch nicht
- Martin Damaszek
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