Die Zielsetzung des einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraums (Single Euro Payments Area, SEPA) ist die künftige Nutzung einheitlicher Verfahren und Standards im Euro-Zahlungsverkehr. Dabei ist aus Effizienzgründen die parallele Nutzung der nationalen Verfahren und SEPA-Verfahren dauerhaft nicht sinnvoll. Dies entspricht auch dem langfristigen Ziel von SEPA, nämlich der Abschaffung der bisher genutzten nationalen Zahlungsverfahren.
Vorteile für Unternehmen und Verbraucher
- Verbraucher und Unternehmen können zukünftig ihren gesamten Euro-Zahlungsverkehr über ein Konto bei einem beliebigen Zahlungsdienstleister in ganz Europa abwickeln. Für Unternehmen bieten sich hierbei durch die mögliche Konzentration der Zahlungsverkehrsabwicklung, die Straffung von Bankverbindungen und einer Vereinfachung des Liquiditätsmanagements diverse Kostensenkungspotentiale. Darüber hinaus nimmt die Auswahl an Zahlungsverkehrsdienstleistern deutlich zu.
- Ab November 2009 kann im grenzüberschreitenden europäischen Zahlungsverkehr auch mit der SEPA-Lastschrift gezahlt werden. Somit ist es beispielsweise möglich, die Kosten für ein Ferienhaus im europäischen Ausland oder Sendungen im europäischen Versandhandel per SEPA-Lastschrift zu begleichen.
- Die Angabe eines Fälligkeitsdatums bei SEPA-Lastschriften informiert Kunden über den genauen Tag der Kontobelastung und ermöglicht somit eine exakte Disposition und Liquiditätsplanung.
- Die gesetzlichen Regelungen für SEPA verkürzen schrittweise die Überweisungslaufzeiten. Seit Januar 2012 können Kunden nach einer maximalen Abwicklungszeit von einem Bankgeschäftstag über den Überweisungsbetrag verfügen.
- Verbraucher und Unternehmen können sich über ein qualitativ verbessertes Leistungsangebot freuen, da Banken auf der Grundlage der SEPA-Regelwerke über die darin definierten Basisleistungen hinaus zusätzliche, kundengerechte Services anbieten können (Additional Optional Services, AOS), beispielsweise die Verwaltung von SEPA-Lastschriftmandaten im Kundenauftrag oder eine Vorankündigung bereits eingelieferter Kontobelastungen.
- Verbraucher können ihre Debitkarten europaweit verwenden, nicht nur wie bisher, fast ausschließlich für Barabhebungen am Geldautomaten, sondern auch für Zahlungen in Geschäften und Restaurants.
- SEPA sollte als Chance für eine weitere Modernisierung der Zahlungsverkehrsabwicklung begriffen werden, so könnten beispielsweise die bessere Verzahnung von Zahlungsvorgängen und internem Rechnungswesen Hand in Hand mit der Implementierung von SEPA gehen.
Der technische Standard in SEPA
SEPA-Zahlungen werden auf Basis der jeweils aktuellen Versionen der European Payments Council-Dokumentationen (Rulebooks und Implementation Guidelines) abgewickelt.
Das europäische Kreditgewerbe hat die SEPA-Zahlungsinstrumente als XML-Nachrichtenformat auf Basis des weltweiten Standards ISO 20022 entwickelt. Dieser einheitliche technische Standard bildet somit künftig die Grundlage für die Interoperabilität von Zahlungsdienstleistern und Zahlungsverkehrsinfrastrukturen und ermöglicht eine vollautomatisierte Abwicklung von Zahlungen im SEPA-Raum.
Ein bedeutender Unterschied zu den bisherigen nationalen Verfahren besteht darin, dass der Überweisende und der Zahlungsempfänger (sowie deren Zahlungsdienstleister) an Hand von IBAN und BIC anstelle von nationaler Bankleitzahl und Kontonummer zu identifizieren sind.
IBAN
IBAN steht für International Bank Account Number und ist eine standardisierte, internationale Bank-/Kontonummer für nationale und grenzüberschreitende Zahlungen. Sie besteht aus maximal 34 Stellen, die je nach Land unterschiedlich genutzt werden können. Lediglich die ersten vier Stellen sind fest definiert.
In Deutschland wird die IBAN mit 22 Stellen dargestellt: An den ersten zwei Stellen wird das Länderkennzeichen abgebildet (DE für Deutschland). Eine zweistellige Prüfziffer dient zur Kontrolle der Kontonummer und Bankverbindung vor Ausführung der Zahlung. Anschließend folgt die achtstellige Bankleitzahl des Kontoinhabers (hier 370 400 44) sowie von hinten aufgefüllt die Kontonummer, welche je nach Kreditinstitut bis zu zehn Stellen umfasst.
Bankkunden finden ihre IBAN auf dem Kontoauszug. Für die Umstellung der Kontodaten der heute im deutschen Zahlungsverkehr gebräuchlichen Kontonummern und Bankleitzahlen auf die international verwendeten IBAN und BIC stellt die deutsche Kreditwirtschaft verschiedene automatisierte Lösungen zur Verfügung, z.B. das internetbasierte IBAN-Service-Portal.
BIC
BIC steht für Business Identifier Code und ist die internationale Bankleitzahl eines Kreditinstituts. Der BIC besteht aus maximal elf Stellen und wird oft auch als SWIFT-Code bezeichnet.
Die ersten vier Stellen entsprechen der Bankbezeichnung, sind alphanumerisch und können frei gewählt werden (z.B. MARK für die Deutsche Bundesbank). Darauf folgt die Länderkennung, welche dem ISO-Code des jeweiligen Landes entspricht. Sie besteht aus zwei Stellen (z.B. DE für Deutschland). Anschließend folgt eine zweistellige Orts-/Regions-angabe (z.B. FF für Frankfurt am Main). Die letzten drei Stellen können für Filialbezeichnungen genutzt werden (hier XXX als Platzhalter) und sind frei wählbar. Sie können jedoch auch frei bleiben. Das offizielle BIC-Directory steht auf der der Internetseite von SWIFT zur Verfügung.
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