Widerspruchsfristen bei Lastschriften verlängert

Widerspruchsfristen bei Lastschriften verlängert

Zahlungen mittels Lastschrift\"Logo

ab Juli 2012 ändern sich bei allen Kreditinstituten deutschlandweit die Lastschriftbedingungen, um einen einheitlichen europäischen Zahlungsverkehr zu ermöglichen. Eine Lastschrift können Sie künftig 8 Wochen lang nach Belastung auf ihr Girokonto ohne Angaben von Gründen kostenfrei widersprechen. Bislang musste ein Widerspruch unverzüglich erklärt werden, spätestens aber vor Ablauf von 6 Wochen nach Zugang des Rechnungsabschlusses.

Inkrafttreten der neuen Lastschriftbedingungen der Banken in Deutschland zur Vorautorisierung der Einzugsermächtigung und Verlängerung der Rückgabefrist wegen Widerspruch von bislang 6 auf 8 Wochen für Einzugsermächtigungslastschriften. Damit ist ab diesem Zeitpunkt eine Umdeutung der Einzugsermächtigung in ein SEPA-Mandat (Basislastschrift) möglich, ohne Einholung eines neuen SEPA-Mandates.

Eine SEPA-Basislastschrift kann somit innerhalb von acht Wochen nach Belastung (Widerspruchsfristen bei Lastschriften verlängert von 6 auf 8 Wochen) an den Einreicher zurückgegeben werden, d.h. eine entsprechende Kontobelastung wird rückgängig gemacht. Ein Lastschrifteinzug ohne Mandat, d.h. eine unautorisierte Lastschrift, kann vom Zahler innerhalb von 13 Monaten nach der Kontobelastung zurückgegeben werden. Bei der SEPA-Firmenlastschrift besteht keine Möglichkeit der Rückgabe der Lastschrift. Der Zahlungsdienstleister des Zahlers (Zahlstelle) ist verpflichtet, die Mandatsdaten bereits vor der Belastung auf Übereinstimmung mit der vorliegenden Zahlung zu prüfen.

Weitere Informationen zu \“SEPA\“ finden Sie bei uns unter

elvslider4
karten terminal newsletter

Zukunft des Bezahlens entdecken

Future Payments – das Innovationsportal für modernes Bezahlen.
Trends, Technologien und Lösungen für den Handel von morgen – bleiben Sie immer einen Schritt voraus.