SEPA-Lastschrift

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Neuer Lastschrifttext – gültig seit dem 01. OKTOBER 2016

Wir sind ständig darauf bedacht, nicht nur den Service für Sie, sondern auch den Service für Ihre Kunden zu optimieren. In diesem Zusammenhang und aufgrund der Implementierung der EU-Verordnung über Interbankenentgelte für kartengebundene Zahlungsvorgänge (Verordnung (EU) 2015/751) haben wir einen neuen Lastschrifttext entworfen. Mit dem überarbeiteten Lastschrifttext sorgen wir für mehr Tranzparenz: – Was passiert […]

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*** SEPA Phase II: Umstellung zum 01. Februar 2016 gemeistert ***

Zum Stichtag 01. Februar 2016 hat Karten-Terminal-Services erfolgreich die POS Kartenzahlungen auf SDD (SEPA Direct Debit) und SCC (SEPA Cards Clearing) umgestellt. Sofern Händler eine verzögerte Umsatzgutschrift aus girocard- und / oder Lastschrifttransaktionen bemängeln bzw. Differenzen aufgetreten sein, sollten Sie Folgendes überprüfen: Liegt dem kontoführenden Institut die Gläubiger-ID vor und ist sie identisch mit der

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SEPA – Der einheitliche Euro-Zahlungsverkehrsraum

Die Zielsetzung des einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraums (Single Euro Payments Area, SEPA) ist die künftige Nutzung einheitlicher Verfahren und Standards im Euro-Zahlungsverkehr. Dabei ist aus Effizienzgründen die parallele Nutzung der nationalen Verfahren und SEPA-Verfahren dauerhaft nicht sinnvoll. Dies entspricht auch dem langfristigen Ziel von SEPA, nämlich der Abschaffung der bisher genutzten nationalen Zahlungsverfahren. Vorteile für Unternehmen und

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Widerspruchsfristen bei Lastschriften verlängert

Widerspruchsfristen bei Lastschriften verlängert Zahlungen mittels Lastschrift ab Juli 2012 ändern sich bei allen Kreditinstituten deutschlandweit die Lastschriftbedingungen, um einen einheitlichen europäischen Zahlungsverkehr zu ermöglichen. Eine Lastschrift können Sie künftig 8 Wochen lang nach Belastung auf ihr Girokonto ohne Angaben von Gründen kostenfrei widersprechen. Bislang musste ein Widerspruch unverzüglich erklärt werden, spätestens aber vor Ablauf

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